Betrifft die eidgenössische Volksinitiative: “Schutz der Gesundheit gegen das Passivrauchen“: für einen wirklich wirksamen Schutz, ohne Diskriminierung und gemäss den Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
(Letzter Abgabetermin für die Unterschriftenblätter: 1. November 2013).

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Selbst in der heutigen Zeit gibt es immer noch Angestellte in Restaurations- und Hotelbetrieben, die von Schutzmassnahmen gegen die toxische Wirkung des Passivrauchens völlig ausgeschlossen sind. Darüber hinaus werden sie sogar noch verpflichtet, eine Erklärung zu unterzeichnen, die ihre Arbeitgeber von der Verantwortung für die aus dieser Gefährdung entstehenden Gesundheitsschäden freispricht. Im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt sehen sich die Angestellten dieses Erwerbszweiges daher einem beträchtlich gestiegenen Risiko von Herz- und Lungenkrankheiten ausgesetzt (Referenz 1).

Neuesten Studien zufolge (Referenz 2) atmen Angestellte eines Gaststättenbetriebes mit separatem Raucherbereich ungewollt trotzdem immer noch den Rauch von durchschnittlich eineinhalb Zigaretten pro Tag beziehungsweise zweieinhalb Stangen pro Jahr ein, was wiederum die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihrer seit langem getätigten Feststellung bestätigt, Raucherbereiche seien mitverantwortlich für die Luftverunreiningung innerhalb von Gebäuden. Angestellte solcher Betriebe werden also mit der Zeit selbst zu “kleinen Rauchern“. Nicht nur verdreifachen sie damit ihr Risiko, an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung zu sterben; das Risiko, an Lungenkrebs zu sterben, verdreifacht sich bei Männern und verfünffacht sich bei Frauen (Referenz 3).

Diese Form von Diskriminierung besteht seit dem Inkraftreten der augenblicklich geltenden, jedoch völlig unzureichenden eidgenössischen Gesetze gegen das Passivrauchen, die in keiner Weise den in der internationalen Vereinbarung der WHO festgelegten wissenschaftlichen Erkentnissen Rechnung tragen. Angesichts einer solchen Lage, der unzureichenden Auswirkungen der aktuellen Gesetze auf die öffentliche Gesundheit sowie der bereits erzielten Erfolge im Rahmen der Genfer (“Passivrauchen und Gesundheit“), Walliser, Freiburger und Neuenburger Volksinitiativen – allesamt auf dem selben Text beruhend – freuen wir uns daher, Ihnen einen wirkungsvollen Text für eine eidgenössische Volksinitiative vorlegen zu können.

Ziel ist es, eine momentan wirkungslose und ungerechte eidgenössische Gesetzgebung zu ändern, um damit einen optimalen Schutz aller Arbeiter und Angestellten, der Bevölkerung im Allgemeinen, sowie ihrer Mitglieder, die eines speziellen Schutzes bedürfen, im Besonderen, zu garantieren. Zu diesem Zwecke, und um zu verhindern, dass Fehlinterpretationen und Ausnahmeregelungen Tragweite und Wirksamkeit der Initiative abwerten oder sogar bekämpfen, haben wir vor allem vier Elemente identifiziert, die von der Lobby der Tabakindustrie in besonderer Weise in Frage gestellt oder mit Fehlinformationen belegt werden:

  • Eine eindeutige Defnition dessen, was ein “geschlossener Raum“ ist (Paragraf 2, Buchstabe L).
  • Der erweiterte Schutz besonders schutzbedürftiger Personen wie Kinder, ältere Menschen und Kranke (Paragraf 3, Buchstaben A, B und C).
  • Eine limitierte Anzahl von eindeutig festgelegten Ausnahmeregelungen, die lediglich für dauerhaft bewegungseingeschränkte Personen gelten sollen (Paragraf 4, Buchstaben A und B).
  • Ein klarer, zur Abschreckung dienender Strafenkatalog, der sich an den von der WHO vorgegebenen Zielen zur Wirksamkeit orientiert (Paragraf 5, Buchstaben A und B) / (Referenz 5).

Die Annahme dieser Vorschläge ist gleichbedeutend mit einer deutlichen Verbesserung des Schutzes der Gesamtbevölkerung gegen die toxische Wirkung des Passivrauchens und sollte es unserem Land erlauben, endlich die internationale Vereinbarung der WHO zum Schutz der Gesundheit gegen das Passivrauchen zu ratifizieren. In Ermangelung einer entsprechenden Gesetzgebung ist die Schweiz eines der letzten Länder, der dies bis jetzt noch nicht gelungen ist.

Wir sind nicht nur davon überzeugt, dass der Text dieser Initiative Ihren Erwartungen im Sinne der öffentlichen Gesundheit enspricht, sondern auch, dass er Ihre Unterstützung findet, in dem sie ihn in Ihrer Einrichtung, unter Ihren Mitgliedern und in Ihrem Umfeld verteilen. (Letzter Abgabetermin für die Unterschriftenblätter: 1. November 2013).

Wir möchten uns im Voraus bei Ihnen bedanken und Ihnen versichern, dass wir für Ihre Fragen, dem Ausloten einer möglichen Zusammenarbeit, sowie dem Zusenden der Unterlagen zum Sammeln von Unterschriften jederzeit zu Ihrer Verfügung stehen.

Für das Initiativkomité:
Jean Barth, Präsident

 

Referenzen:

  1. Hedley et collaborateurs: « Risks for heart disease and lung cancer from passive smoking by workers in the catering industry. » Toxicological Sciences, vol. 90(2), pages 539 à 548, 2006.
  2. Improved health of hospitality workers after a Swiss cantonal smoking ban. Article scientifique des Drs A.D. Durham et collaborateurs, publié dans Swiss Medical Weekly, édition du 22 décembre 2011, volume 141, page w13317, numéro d’indexation PMID 22252843. Texte sur http://www.smw.ch/content/smw-2011-13317/
  3. Health consequences of smoking 1-4 cigarettes per day. Article des Drs K. Bjartveit et collaborateurs, publié dans la revue scientifique Tobacco Control, édition d’octobre 2005, volume 14, fascicule 5, pages 315-20, numéro d’indexation PMID 16183982. Texte sur http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC1748107/
  4. Organisation Mondiale de la Santé: « WHO Framework Convention on Tobacco Control. » Texte sur http://www.who.int/fctc/text_download/en/
  5. Organisation Mondiale de la Santé: « Directives sur la protection contre l’exposition à la fumée du tabac. » Dans: « Conférence des Parties à la Convention-cadre de l’OMS pour la lutte antitabac. » Texte sur http://www.who.int/fctc/cop/art%208%20guidelines_french.pdf